Der Betrug mit dem falschen Bußgeld und der falschen Steuer
Zwei gegensätzliche Gesichter: die Angst vor einer Strafe oder die Illusion einer Erstattung.
Diese Nachrichten aktivieren zwei gegensätzliche, aber gleichermaßen gefährliche Hebel. Der erste schwenkt ein unbezahltes Bußgeld, das kurz vor der Erhöhung steht, und drängt zur schnellen Zahlung, um der Strafe zu entgehen. Der zweite verspricht eine ausstehende Steuererstattung und verlangt Ihre Bankverbindung, um sie auszuzahlen. In beiden Fällen ahmt die Zielseite eine öffentliche Website nach und greift ein Zahlungsmittel oder eine Bankverbindung ab.
Wie dieser Betrug funktioniert
Die „Bußgeld“-Variante nennt manchmal ein glaubwürdiges Kennzeichen oder Datum, das aus einer Verknüpfung stammt oder schlicht erfunden ist. Die „Erstattungs“-Variante ist heimtückischer: Sie verlangt kein Geld, was das Misstrauen einschläfert, sondern eine Bankverbindung — die allein genügt, um weitere Betrügereien aufzubauen. Das Finanzamt erstattet nur auf ein bereits in Ihrem persönlichen Bereich hinterlegtes Konto.
So erkennen Sie ihn
- Ihnen wird eine Steuererstattung versprochen, obwohl keine erklärte Situation sie rechtfertigt.
- Die Adresse der Seite ist keine Domain unter gouv.fr oder schiebt ein Wort davor.
- Die Nachricht verlangt eine Bankverbindung, obwohl die Verwaltung die bereits in Ihrem Bereich hinterlegte nutzt.
- Ein Bußgeld wird Ihnen angekündigt, ohne dass Sie den geringsten Bescheid per Post erhalten haben.
Was tun, nachdem Sie diese Nachricht erhalten haben
- 1
Lassen Sie den angebotenen Link beiseite
Rufen Sie Ihren persönlichen Bereich auf, indem Sie die offizielle Adresse selbst eintippen: Jeder echte Bescheid ist dort verzeichnet.
- 2
Prüfen Sie über Ihren persönlichen Bereich
Bußgeld wie Erstattung erscheinen in Ihrem Bereich. Ihr Fehlen genügt, um zu entscheiden.
- 3
Leiten Sie an die 33700 weiter
Leiten Sie die Nachricht weiter und schicken Sie dann auf Anfrage des Dienstes die Absendernummer zurück.
- 4
Warnen Sie Ihre Angehörigen
Diese beiden Varianten treffen in Massen, und die „Erstattungs“-Variante täuscht auch aufmerksame Personen, weil sie kein Geld verlangt.
Die unbedingt zu vermeidenden Reflexe
- •Bezahlen Sie niemals ein Bußgeld über einen per SMS erhaltenen Link: Offizielle Bescheide kommen per Post mit einer Telezahlungsnummer.
- •Übermitteln Sie niemals eine Bankverbindung, um eine per Nachricht angekündigte Erstattung zu erhalten.
- •Lassen Sie sich nicht durch das Vorhandensein von „gouv“ in der Adresse beruhigen: Nur eine Domain, die auf gouv.fr endet, ist offiziell.
Ihre häufigen Fragen
Q01Verschickt das Finanzamt SMS?
Es verschickt Benachrichtigungen, verlangt aber niemals eine Bankverbindung oder eine Zahlung über einen in einer Nachricht enthaltenen Link.
Q02Wie überprüfe ich ein Bußgeld, ohne einen Link anzuklicken?
Melden Sie sich in Ihrem Bereich an, indem Sie die offizielle Adresse selbst eintippen: Ein echtes Bußgeld wird dort angezeigt, mit der per Post erhaltenen Bescheidnummer.
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