Einleitung: Der Schuljahresbeginn, dieses große Formular
Jedes Jahr Anfang September unterschreiben Millionen französischer Familien innerhalb von drei Tagen mehr Dokumente als im gesamten restlichen Jahr. Stammdatenblatt, Erlaubnis zum Verlassen des Geländes, Recht am eigenen Bild, Zustimmung zur digitalen Lernplattform, Anmeldung für Mensa, Hausaufgabenbetreuung, Schülerbeförderung, Elternvereinigung. Alles hingekritzelt in einem Flur, zwischen zwei Terminen, mit einem geliehenen Kugelschreiber.
Wir widmen viele Artikel der Frage, wie wir unsere Telefone bändigen und die Spuren begrenzen, die wir freiwillig hinterlassen. Doch es gibt eine Kategorie von Daten, die wir für jemand anderen erzeugen, ohne sie je zurückholen zu können: die unserer Kinder. Ein Kind, das 2026 in den Kindergarten kommt, verlässt 2039 die Oberstufe mit einer digitalen Akte aus Beurteilungen, Fotografien, Zeitstempeln des Mensabesuchs, Ergebnissen nationaler Vergleichstests und Anmeldungen bei Plattformen, von denen immer noch niemand so genau weiß, wo sie eigentlich gehostet werden.

Dieser Leitfaden richtet sich an Eltern, die weder ihr Kind zum Verwaltungs-Außenseiter machen noch blind alles unterschreiben wollen, was man ihnen hinhält. Er erklärt, was die Schule rechtlich verlangen darf, was lediglich der Bequemlichkeit der Einrichtung dient und wo die Grenze verläuft – oft unscharf, manchmal schlicht ignoriert.
Was die Schule tatsächlich erhebt
Die verpflichtenden Daten
Das französische Bildungsministerium betreibt umfangreiche Datenverarbeitungen, die durch im Journal officiel veröffentlichte Erlasse geregelt sind. Die wichtigsten:
- ONDE (Outil numérique pour la direction d'école) für die Grundschule: Identität, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Erziehungsberechtigte, INE (nationale Schülerkennnummer).
- SIECLE, das Pendant für die Sekundarstufe, das Zeugnisse, Fehlzeiten und Stipendien speist.
- Livret scolaire unique (LSU), das die Lernstände vom ersten Grundschuljahr bis zur neunten Klasse festhält.
- Nationale Vergleichstests (in verschiedenen Jahrgangsstufen), deren individuelle Ergebnisse an die DEPP, die Statistikabteilung des Ministeriums, weitergeleitet werden.
Diese Verarbeitungen beruhen auf einer Aufgabe im öffentlichen Interesse: Sie können ihnen nicht widersprechen, und es ist auch nicht viel Unrechtmäßiges daran. Ein Bildungssystem muss wissen, wer wo zur Schule geht.
Die INE verdient dagegen Aufmerksamkeit: Diese Nummer begleitet die Schülerin oder den Schüler vom Kindergarten bis in die Hochschule und dient als Verknüpfungsschlüssel zwischen Datenbanken, einschließlich Parcoursup. Sie ist eine der wenigen nationalen Kennungen, die zwei Jahrzehnte eines Menschenlebens durchziehen.
Die freiwilligen Angaben, die man für verpflichtend hält
Hier spielt sich das eigentliche Geschehen ab. Auf dem üblichen Stammdatenblatt zum Schuljahresbeginn ist eine erhebliche Zahl von Feldern nicht verpflichtend:
| Abgefragte Information | Tatsächlicher Status |
|---|---|
| Beruf der Eltern | Freiwillig (zu statistischen Zwecken erhoben) |
| Sozialversicherungsnummer | In den meisten Fällen gegenstandslos |
| Private E-Mail-Adresse | Freiwillig, sofern ein anderer Kanal existiert |
| Foto des Kindes für interne Namensliste | Einwilligungspflichtig |
| Einwilligung zur Bildveröffentlichung | Freiwillige, widerrufbare Einwilligung |
| Medizinische Angaben außerhalb eines PAI | Freiwillig |
Die CNIL erinnert regelmäßig daran, dass die Erhebung angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt sein muss (Grundsatz der Datenminimierung, Artikel 5 DSGVO). Ein leer gelassenes Feld ist kein Vergehen. Niemand wurde je einbestellt, weil er seinen Beruf nicht angegeben hat.
Praxistipp: Statt ein Feld wütend durchzustreichen, schreiben Sie „keine Angabe“. Verwaltungstechnisch ist die Wirkung dieselbe, zwischenmenschlich ist sie deutlich besser.
Das Recht am eigenen Bild: das am häufigsten missverstandene Kästchen Frankreichs
Was das Recht wirklich sagt
Das Bild eines Minderjährigen ist durch Artikel 9 des französischen Code civil und, seit 2018, durch die DSGVO geschützt. Die Veröffentlichung einer erkennbaren Fotografie erfordert die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Eine im September erteilte Erlaubnis für „das gesamte Schuljahr, alle Medien“ ist juristisch fragil: Die Einwilligung muss spezifisch, informiert und jederzeit widerrufbar sein.
In der Praxis vermischen die meisten Schulformulare drei sehr unterschiedliche Verwendungszwecke:
- Interner pädagogischer Gebrauch: Aushang im Klassenzimmer, Portfolio, Jahresabschlussausstellung vor den Familien. Geringes Risiko.
- Veröffentlichung auf der Schulwebsite oder der Lernplattform: teilweise öffentlich zugänglich, von Suchmaschinen indexierbar. Mittleres bis hohes Risiko.
- Social-Media-Kanäle der Schule, Lokalpresse, Werbebroschüren: unkontrollierbare und dauerhafte Verbreitung. Hohes Risiko.
Sie können den ersten Punkt ohne Weiteres akzeptieren und die beiden anderen ablehnen. Genau das sieht die DSGVO vor: eine Einwilligung pro Zweck. Wenn das Formular nur ein einziges Kästchen „Ja / Nein“ anbietet, hindert Sie nichts daran, handschriftlich zu ergänzen: „Zustimmung ausschließlich für den internen Gebrauch in der Klasse, Ablehnung jeglicher Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken.“

Der Sonderfall Klassenfoto
Der Schulfotograf ist ein privater Dienstleister. Für die von ihm erhobenen Daten ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und benötigt eine Rechtsgrundlage, um Gesichter, Namen und Bestellungen zu speichern. Zwei Fragen lohnen sich gegenüber der Schulleitung oder dem Förderverein:
- Wie lange bewahrt der Dienstleister die Dateien auf?
- Werden die Einzelfotos auf einem Online-Portal gehostet, das über ein gemeinsam genutztes Passwort zugänglich ist?
Der zweite Punkt ist der problematischste: Zehntausende Porträts identifizierter Kinder auf einem Bestellportal, geschützt durch einen Code, der an eine ganze Schule verteilt wurde – das ist eine bemerkenswert schlecht gesicherte Datenbank.
Für Familien, die die Schuljahre festhalten möchten, ohne sie einem Dienstleister anzuvertrauen, bleibt ein schlichtes Fotoalbum aus Papier unschlagbar: nichts leckt, nichts wird indexiert, nichts landet in einem Trainingsdatensatz für künstliche Intelligenz.
Lernplattform, Pronote und Co.: die alltägliche Überwachung
Was die digitale Lernplattform aufzeichnet
Die ENT-Plattformen (Toutatice, Mon Bureau Numérique, ENT77, Skolengo …) und Schulverwaltungsprogramme wie Pronote oder EcoleDirecte speichern weit mehr als nur Noten:
- Zeitstempel jeder Anmeldung, sowohl von Eltern als auch von Schülern;
- ob Dokumente geöffnet wurden oder nicht (das berühmte „gelesen / ungelesen“);
- interne Nachrichten zwischen Familien und Lehrkräften;
- Fehlzeiten, Verspätungen, Sanktionen, mitunter Besuche im Krankenzimmer;
- abgegebene Arbeiten, Abgabedaten, aufeinanderfolgende Versionen.
Diese Plattformen unterstehen der Verantwortung der Gebietskörperschaft (Region, Département, Gemeinde) und der Schule. Ihnen steht daher das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO zu: Sie können eine Kopie der Daten Ihres Kindes verlangen, einschließlich der Verbindungsprotokolle. Richten Sie den Antrag an die Schulleitung, mit Kopie an den Datenschutzbeauftragten (DPO) der Schulbehörde – jedes Rektorat benennt einen, und dessen Adresse steht auf der Website der Académie.
Der blinde Fleck: die „praktischen“, nicht freigegebenen Tools
Das eigentliche Problem ist fast nie die offizielle Lernplattform. Es sind die Randwerkzeuge, die eine Lehrkraft in bester Absicht einsetzt: ein kostenloser Videokonferenzdienst, eine amerikanische Quiz-App, eine Gruppe in einem gängigen Messenger, ein privater Datei-Ablageort.
Die CNIL und das Ministerium haben mehrfach daran erinnert – etwa in den an die Académies verteilten Empfehlungen zu „kollaborativen Werkzeugen“ –, dass kostenlose, für die breite Öffentlichkeit gedachte Suiten für den schulischen Einsatz nicht konform sind, weil die Datentransfers nicht kontrolliert werden können. Die Realität vor Ort ist deutlich lockerer als die Doktrin.
Sie können die Lehrkraft höflich fragen, über welches Werkzeug die Daten Ihres Kindes laufen, und eine Alternative vorschlagen (Ablage auf der Lernplattform, Abgabe auf Papier). In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Bitte ohne Drama akzeptiert.
Mensa, Eingangstor, Spind: Die Biometrie hält Einzug
Die Schulverpflegung ist zu einem stillen Experimentierfeld geworden. Kontaktloser Ausweis, Erkennung der Handkontur, mitunter Gesichtserkennung, „um den Durchlauf zu beschleunigen“.
Die Haltung der CNIL ist konstant und bekannt: Biometrie in Schulen ist unverhältnismäßig. 2019 hob das Verwaltungsgericht Marseille den Beschluss der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur auf, der ein Gesichtserkennungssystem an den Eingängen zweier Gymnasien erlaubte. Die Begründung: Die Einwilligung der Schülerinnen und Schüler könne in einem Autoritätsverhältnis nicht frei sein, und der Zweck lasse sich mit weniger eingriffsintensiven Mitteln erreichen. Diese Entscheidung bleibt die Referenz.
Konkret: Ein klassischer Ausweis oder ein Code genügt immer. Wird ein biometrisches System angeboten, muss es freiwillig sein und eine gleichwertige Alternative bestehen. Fordern Sie diese schriftlich ein; sie steht fast immer im Vertrag des Dienstleisters, nur verlangt sie niemand.

Ihre eigene Identität als Elternteil schützen
Die Schule exponiert nicht nur das Kind. Sie exponiert auch Sie.
Die Elterngruppen
Die Klassengruppe in einem gängigen Messenger ist das erste Leck. Wenn Sie einer Gruppe mit dreißig Eltern beitreten, geben Sie Ihre private Telefonnummer an dreißig Unbekannte weiter – von denen einige sie in einem Adressbuch speichern, das mit den Servern einer Werbeplattform synchronisiert wird. Diese Nummer ist sehr oft dieselbe, die mit Ihren Bankkonten, Ihrer Verwaltungsidentität und Ihren Lieferungen verknüpft ist.
Drei Gegenmaßnahmen, nach Wirksamkeit geordnet:
- Einen Messenger nutzen, der die Nummer hinter einem Pseudonym verbirgt (Signal erlaubt inzwischen die Kommunikation über einen Benutzernamen, ohne die Nummer preiszugeben; Element/Matrix verlangt gar keine Nummer).
- Eine Zweitleitung reservieren – eine Prepaid-Karte oder eine zweite Nummer in einem Dual-SIM-Smartphone – für alles, was zum Gemeinschaftsleben gehört: Schule, Sportverein, Vereinsarbeit, Fahrgemeinschaft.
- Für punktuelle und heikle Kontakte (einem anderen Elternteil etwas mitteilen, ohne ein Gespräch zu eröffnen) vermeidet eine anonyme SMS, dass ein dauerhafter Kanal zu Ihrer Hauptnummer entsteht.
Konflikte in der Schule und das Bedürfnis nach Diskretion
Ein Problem zu melden – Mobbing unter Schülern, das Verhalten eines Erwachsenen, Missstände in der Mensa – bringt Eltern in eine heikle Lage: Sie werden allen Beteiligten jahrelang beim Abholen wieder begegnen.
Einige Anhaltspunkte:
- Eine Meldung an den zuständigen Schulaufsichtsbeamten (DASEN) oder an das Rektorat muss der Schule nicht namentlich übermittelt werden; verlangen Sie dies ausdrücklich in Ihrem Schreiben.
- Die 3018 (Mobbing und Cybermobbing an Schulen) und die 119 (Kindeswohlgefährdung) nehmen anonyme Anrufe entgegen.
- Ein nüchtern, sachlich und datiert verfasstes Einschreiben ist mehr wert als zehn Nachrichten in einer Gruppe. Bewahren Sie eine Kopie auf: ein kompakter tragbarer Scanner oder ein schlichter datierter digitaler Ordner genügt, um eine belastbare Chronologie aufzubauen.
Der nützliche Reflex: In einer Schulgemeinschaft ist völlige Anonymität eine Illusion, aber kontrollierte Nachvollziehbarkeit ist erreichbar. Es geht nicht darum, zu verschwinden, sondern selbst zu entscheiden, was wem zugeordnet werden kann.
Bildschirme zu Hause: Konsequenz statt Überwachung
Die Schule digitalisiert, das Zuhause zieht nach. Viele Familien reagieren, indem sie sehr eingriffsintensive Kindersicherungen installieren, die permanent den Standort aufzeichnen, Nachrichten mitlesen und Bildschirminhalte erfassen. Der Widerspruch ist perfekt: Man schützt das Kind vor kommerzieller Datensammlung, indem man sein ganzes Leben einem App-Anbieter anvertraut.
Die Empfehlungen der 2024 vorgelegten Bildschirm-Kommission wie auch die Orientierungspunkte von Santé publique France betonen weniger die Überwachung als den Rahmen: Zeiten, Orte, gemeinsame Nutzung. Einige materielle Entscheidungen tragen mehr dazu bei als jede Spionagesoftware:
- eine programmierbare Zeitschaltuhr für die Steckdose für den WLAN-Router, die den Zugang nachts kappt, ohne dass irgendwelche Daten erhoben werden;
- ein klassischer Wecker im Kinderzimmer, der dem Argument „das Handy liegt eben auf dem Nachttisch“ die Grundlage entzieht;
- eine selbstklebende Webcam-Abdeckung am Familiencomputer, für drei Euro, die eine diffuse Sorge endgültig erledigt;
- Bücher zur Medienbildung, die man selbst lesen sollte, bevor man mit einem Jugendlichen darüber spricht, der oft mehr weiß als man selbst.
Was diese Lösungen gemeinsam haben: Sie erzeugen keinerlei neue Daten. Eine Regel ist mehr wert als eine Wanze.
Zusammenfassung: die sechs Handgriffe zum Schuljahresbeginn
- Das Stammdatenblatt noch einmal durchlesen und die freiwilligen Felder leer lassen (Beruf, Zweit-E-Mail, medizinische Angaben außerhalb eines individuellen Betreuungsplans).
- Die Bildrechte aufsplitten: Ja zur internen Nutzung, Nein zur Online-Veröffentlichung und zu sozialen Netzwerken – notfalls mit handschriftlichem Zusatz, wenn das Formular das nicht vorsieht.
- Die Schule nach den eingesetzten digitalen Werkzeugen fragen und nach der Aufbewahrung der Schulfotos.
- Jedes biometrische System ablehnen und die Alternative per Ausweis oder Code verlangen.
- Ihre Nummer abschotten: eigene Leitung für das Gemeinschaftsleben, Pseudonym in Messengern, anonyme SMS für punktuelle Kontakte.
- Einmal ein Auskunftsersuchen stellen, aus Neugier, beim Datenschutzbeauftragten der Académie: Es ist kostenlos, dauert zehn Minuten und wird Ihnen viel darüber verraten, was tatsächlich gespeichert wird.
Fazit: Dreizehn Jahre sind eine lange Zeit
Eine Schulakte ist nicht bloß eine weitere Datei. Sie ist das erste durchgehende Archiv eines Menschen, angelegt während seiner Minderjährigkeit, gefüllt von Erwachsenen und selten rechtzeitig gelöscht. Für ONDE und SIECLE sind Aufbewahrungsfristen vorgesehen, doch die Realität von Backups, Exporten, Dienstleisterportalen und vergessenen Schulwebsites im Netz ist unendlich viel durchlässiger.
Sie werden keine Schulzeit ohne Daten bekommen. Sie können aber eine Schulzeit erreichen, in der jede Datenerhebung diskutiert statt erduldet wurde – und dabei nebenbei den einzigen Reflex weitergeben, der für Ihr Kind im Jahr 2039 wirklich zählen wird: nach dem Warum zu fragen, bevor man unterschreibt.
Zum Weiterlesen: die Merkblätter „Éducation“ der CNIL, das Éduscol-Portal zum Datenschutz in der Schule und die Empfehlungen der Défenseure des droits zu den Rechten des Kindes im digitalen Umfeld.



