Einleitung: die Bewerbungsmappe, die Sie an vierzig Unbekannte geschickt haben
Machen Sie die Rechnung im Kopf. Als Sie das letzte Mal eine Wohnung gesucht haben – wie oft haben Sie dasselbe PDF verschickt? Zwanzigmal? Vierzigmal? Und was stand darin?
Eine beidseitige Kopie Ihres Ausweises. Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen, mit Ihrer Sozialversicherungsnummer oben rechts aufgedruckt. Ihr Steuerbescheid, mit Steuernummer und Referenzeinkommen. Ihr Arbeitsvertrag. Manchmal Ihre Kontoauszüge. Und obendrein dasselbe vollständige Paket für Ihren Bürgen – also sehr oft für Ihre Eltern, die nie darum gebeten haben.

Dieses Paket haben Sie an Maklerbüros weitergegeben, an Privatpersonen, die Sie über ein Inserat kennengelernt haben, an potenzielle Untermieter, an einen „Wohnungsjäger" aus einer Social-Media-Gruppe, an Online-Plattformen, deren Hosting-Anbieter und Aufbewahrungsrichtlinien Sie nicht kannten. Sie haben nie eine einzige Kopie zurückerhalten. Sie wissen nicht, wo sie heute sind.
Das ist vermutlich – neben Bankangelegenheiten – der Moment im Erwachsenenleben, in dem man seine vollständige Identität am massivsten an ungeprüfte Dritte verteilt. Und es ist ein Moment, in dem man nichts abzulehnen wagt, weil das Kräfteverhältnis erdrückend ist: In angespannten Wohnungsmärkten streiten sich hundert Bewerber um dieselbe Zweizimmerwohnung, und eine Frage zur DSGVO gilt als Anmaßung.
Dieser Leitfaden ruft nicht zur Konfrontation auf. Er lädt dazu ein, genau zu wissen, welche Unterlagen verlangt werden dürfen – die Liste existiert, sie ist kurz und sie ist abschließend – und einige Reflexe zu entwickeln, die die Datenpreisgabe verringern, ohne die Chancen auf die Wohnung zu schmälern.
Die Grundregel: eine geschlossene Liste, kein Menü à la carte
Viele Bewerber wissen es nicht: Der Vermieter kann die geforderten Dokumente nicht frei wählen. Das ALUR-Gesetz vom 24. März 2014 sah vor, dass ein Dekret die Liste der zulässigen Unterlagen festlegt. Es handelt sich um das Dekret Nr. 2015-1437 vom 5. November 2015, das nach wie vor in Kraft ist.
Dieser Text ist abschließend. Alles, was nicht darin aufgeführt ist, darf rechtlich weder vom Mietinteressenten noch von seinem Bürgen verlangt werden.
Was vom Bewerber verlangt werden darf
| Kategorie | Zulässige Beispiele |
|---|---|
| Identität | Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel |
| Aktuelle Wohnsituation | Die letzten drei Mietquittungen, Wohnbescheinigung, letzter Grundsteuerbescheid |
| Berufstätigkeit | Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Kbis-Auszug, Studierendenausweis |
| Einkünfte | Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Nachweise über Sozialleistungen, Renten oder Pensionen |
Nach der Logik des Dekrets genügt ein Dokument pro Kategorie: Man darf nicht sämtliche Nachweise der rechten Spalte gleichzeitig aufeinanderstapeln.
Was ausdrücklich verboten ist
Artikel 22-2 des Gesetzes vom 6. Juli 1989, geändert durch das ELAN-Gesetz, zählt die untersagten Forderungen auf. Zu den häufigsten – und am regelmäßigsten missachteten – gehören:
- der Kontoauszug;
- die Bescheinigung über das Nichtbestehen laufender Kredite;
- die Einzugsermächtigung;
- die Bankverbindung (RIB) im Bewerbungsstadium;
- die Kopie der Krankenversichertenkarte oder die Sozialversicherungsnummer;
- der Führungszeugnisauszug;
- der Ehevertrag, die Lebensgemeinschaftsbescheinigung, das Familienstammbuch;
- die persönliche Krankenakte;
- die Bescheinigung des früheren Vermieters über gutes Verhalten;
- ein Passfoto (außerhalb eines amtlichen Dokuments);
- eine handschriftliche Einkommenserklärung oder ein Reservierungsscheck.
Seit dem ELAN-Gesetz von 2018 riskieren Vermieter oder Makler, die eine dieser Unterlagen verlangen, ein Bußgeld von bis zu 3.000 € für natürliche und 15.000 € für juristische Personen. Die Sanktion existiert. Sie wird nur selten angewandt, weil kaum jemand Anzeige erstattet.
Die richtige Frage lautet also nicht „Darf ich ablehnen?" – das dürfen Sie. Sondern: „Wie lehne ich ab, ohne die Wohnung zu verlieren?" Der Rest dieses Leitfadens widmet sich genau diesem Punkt.
Warum das wirklich zählt: das Nachleben der Bewerbungsmappe
Man könnte einwenden, eine Gehaltsabrechnung sei kein Staatsgeheimnis. Dieser Einwand hält aus drei Gründen nicht stand.
Erstens ist die Mietbewerbung ein gebrauchsfertiger Baukasten für Identitätsdiebstahl. Ausweiskopie beidseitig + Wohnsitznachweis + Steuerdokument: genau diese Kombination wird verlangt, um online ein Bankkonto zu eröffnen, einen Konsumkredit abzuschließen oder einen Mobilfunkvertrag freizuschalten. Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (DGCCRF) und Cybermalveillance.gouv.fr dokumentieren regelmäßig Betrugsfälle auf Basis fiktiver Wohnungen: Der Betrüger schaltet ein verlockendes Inserat, sammelt Dutzende vollständiger Unterlagen ein, vermietet nichts und verkauft alles weiter.
Zweitens löscht niemand etwas. Die DSGVO schreibt eine Speicherdauer vor, die auf den verfolgten Zweck begrenzt ist. Die CNIL vertritt die Auffassung, dass die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber kurz nach der Vergabe der Wohnung gelöscht werden müssen – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung zur Aufnahme in einen Bewerberpool vor. In der Praxis bleiben die Anhänge jahrelang in privaten Postfächern, in geteilten Ordnern von Maklerbüros, auf Smartphones.
Drittens erzeugt die Aggregation Informationen, die Sie nie preisgeben wollten. Ihr Steuerbescheid verrät nicht nur ein Einkommen: Er verrät eine Familiensituation, eine Zahl von Steueranteilen, mitunter gezahlten oder erhaltenen Unterhalt. Kombiniert mit der aktuellen Adresse und dem Arbeitgeber ergibt sich ein vollständiges Profil – genau jenes, das wir an anderer Stelle auf dieser Website beschreiben, wenn es um Metadaten geht.
Sieben konkrete Reflexe, um sich zu bewerben, ohne alles preiszugeben
1. Jedes Dokument systematisch mit einem Wasserzeichen versehen
Das ist der Handgriff, der alles verändert, und er kostet dreißig Sekunden. Bringen Sie auf jedem gescannten Dokument diagonal einen halbtransparenten Hinweis an, etwa:
Kopie übergeben am 26.08.2026 an [Name des Maklerbüros] — ausschließlicher Verwendungszweck: Mietbewerbung Rue X 3 — Vervielfältigung untersagt
Dieser Vermerk verhindert Betrug nicht physisch, macht das Dokument aber für die meisten zweckentfremdeten Verwendungen unbrauchbar (eine Bank akzeptiert für eine Kontoeröffnung kein Dokument mit Wasserzeichen) und verfolgt das Leck zurück: Taucht Ihr Ausweis anderswo wieder auf, wissen Sie, woher er stammt. Mobile Scan-Apps bieten diese Funktion, und jede beliebige Bildbearbeitungssoftware tut es ebenfalls.
Der öffentliche Dienst FranceConnect bietet zudem über das ANTS-Verfahren die Erstellung einer digitalen Ausweiskopie mit Verwendungsvermerk an. Nutzen Sie sie, wo sie verfügbar ist.
2. Beim Erstkontakt niemals einen vollständigen Ausweis verschicken
Der erste Austausch dient dazu, eine Besichtigung zu bekommen, nicht dazu, abzuschließen. In diesem Stadium genügt ein Kurzprofil völlig: Vorname, beruflicher Status, monatliches Nettoeinkommen, Haushaltszusammensetzung, Bürge vorhanden oder nicht. Kein seriöses Maklerbüro verweigert auf dieser Grundlage eine Besichtigung.
Heben Sie die vollständigen Unterlagen für den Moment auf, in dem Ihnen die Wohnung tatsächlich angeboten wird. Das ist der Kipppunkt: Sie werden vom Bewerber unter hundert zum identifizierten Gesprächspartner, und das Kräfteverhältnis ist deutlich weniger ungünstig.
3. Verdecken, was nicht gelesen werden muss
Auf einer Gehaltsabrechnung muss der Vermieter ein Einkommen und einen Arbeitgeber überprüfen. Er braucht weder Ihre Sozialversicherungsnummer noch Ihre IBAN für die Überweisung noch die Aufschlüsselung Ihrer Fehlzeiten oder Vorsorgebeiträge. Diese Angaben dürfen geschwärzt werden.
Achtung: Schwärzen Sie vor dem PDF-Export, nicht mit einem schwarzen Rechteck, das in einem Programm darübergelegt wird, welches die Textebene darunter erhält. Eine schlecht gesetzte Fläche lässt sich mit zwei Klicks entfernen. Am sichersten ist es, auszudrucken, mit einem deckenden Permanentmarker zu schwärzen und dann neu einzuscannen – ein kompakter mobiler Scanner beschleunigt diesen Vorgang, wenn zehn Dokumente zu bearbeiten sind.

4. Die Existenz des Gegenübers prüfen, bevor Sie irgendetwas verschicken
Drei Prüfungen, fünf Minuten:
- Maklerbüro: Nummer der von der Handelskammer ausgestellten Berufszulassung („Transaction" oder „Gestion"), die zwingend auf den Dokumenten anzugeben ist. Gleichen Sie sie mit dem Handelsregister ab.
- Privatperson: Entspricht der angegebene Name dem tatsächlichen Eigentümer? Ein Katasterauszug und eine Grundbuchabfrage beim Grundbuchamt ermöglichen die Überprüfung – kostenpflichtig, aber bei einem langfristigen Mietvertrag sinnvoll.
- Inserat: Ein aus einem anderen Inserat wiederverwendetes Foto, eine Miete 30 % unter Marktniveau, das Beharren darauf, ausschließlich über verschlüsselte Messenger zu kommunizieren und nie zu besichtigen – das sind die drei klassischen Warnsignale für den Betrug mit fiktiven Wohnungen.
5. Eine eigene Adresse und Nummer für die Suche verwenden
Legen Sie eine E-Mail-Adresse an, die ausschließlich der Wohnungssuche dient. Sie wird noch jahrelang Werbung empfangen – Hausratversicherung, Umzugsunternehmen, Energieanbieter, Kreditvermittler –, was Ihnen genau verrät, wer Ihre Kontaktdaten weiterverkauft hat.
Beim Telefon gilt dieselbe Logik. Eine Zweitnummer verhindert, dass Ihre Hauptleitung in den Akquisedateien von zehn Maklerbüros landet. Und wenn es lediglich darum geht, einen Besichtigungstermin zu bestätigen, eine Verspätung zu melden oder nachzufassen, ohne die eigene Nummer preiszugeben, erfüllt eine SMS mit verborgenem Absender diesen Zweck, ohne einen dauerhaften Kanal zu öffnen. Der zu dieser Website gehörende Dienst existiert genau für solche punktuellen Anwendungen: eine nützliche Information übermitteln, ohne dass die Nummer zu einem weiteren Datensatz in einer Datei wird.
6. Unzulässige Forderungen ablehnen – schriftlich und höflich
Die Formulierung zählt mehr als der Inhalt. Vergleichen Sie:
❌ „Das ist illegal, ich kenne meine Rechte."
✅ „Guten Tag, ich übersende Ihnen sämtliche im Dekret vom 5. November 2015 vorgesehenen Unterlagen: Identität, Wohnsitz, Berufstätigkeit, Einkünfte. Kontoauszüge gehören nicht dazu, und ich möchte mich an diese Liste halten. Sagen Sie mir gerne Bescheid, falls unter den zulässigen Unterlagen etwas fehlt – ich sende es Ihnen noch am selben Tag."
Die zweite Fassung signalisiert Kenntnis des rechtlichen Rahmens, ohne anzuklagen, und bietet sofortige Kooperation an. In den allermeisten Fällen besteht das Maklerbüro nicht weiter darauf – weil es weiß, dass es im Unrecht ist und dass eine solide Bewerbung mehr wert ist als ein Rechtsstreit.
Wird Ihnen die Wohnung ausdrücklich wegen dieser Weigerung verwehrt, halten Sie das genau schriftlich fest. Ein digitales oder handschriftliches Protokoll, das Sie während der Suche führen – ein einfaches gebundenes Notizbuch genügt –, ist mehr wert als eine vage Erinnerung drei Monate später.
7. Nachträglich die Löschung verlangen
Die DSGVO räumt Ihnen ein Recht auf Löschung ein (Artikel 17). Sobald die Wohnung vergeben ist – an Sie oder an jemand anderen –, senden Sie eine schriftliche Aufforderung an alle Stellen, die Ihre Unterlagen besitzen:
„Gemäß Artikel 15 und 17 DSGVO fordere ich Sie auf, mir binnen eines Monats die Löschung der im Rahmen meiner Bewerbung für die Wohnung [Adresse] übermittelten Dokumente zu bestätigen, da meine Bewerbung nicht erfolgreich war / der Mietvertrag unterzeichnet wurde."
Bleibt nach einem Monat eine Antwort aus, dauert die Online-Beschwerde bei der CNIL zehn Minuten. Erst in der Summe entfalten solche Meldungen Wirkung: Die CNIL hat bereits Immobilienunternehmen wegen übermäßiger Datenerhebung und unzulässiger Speicherdauer abgemahnt.
Der Sonderfall des Bürgen: zwei Privatsphären für eine Wohnung
Das ist der blinde Fleck des Themas. Wenn sich ein Studierender bewirbt, zirkulieren zwei vollständige Aktenmappen: die eigene und die der Eltern, oft mit Einkommen, Vermögen und einer Adresse, die mit der Mietsache nichts zu tun haben.
Für den Bürgen gelten dieselben Regeln: abschließende Liste, identische Verbote. Drei zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen:
- Der Bürge versieht seine eigenen Unterlagen mit einem Wasserzeichen auf seinen Namen und nennt darin die betreffende Wohnung sowie den Namen des Mieters;
- Der Bürge sendet niemals direkt an einen nicht identifizierten Dritten: Er übermittelt alles an den Bewerber, der die Unterlagen bündelt;
- Bei einer Absage macht auch der Bürge sein Recht auf Löschung geltend – es sind seine Daten, nicht die seines Kindes.
Öffentliche Angebote wie Visale, die kostenlose Bürgschaft von Action Logement, haben in dieser Hinsicht ein stilles Verdienst: Sie ersetzen die vollständige Familienakte durch eine einfache Bescheinigung, was die Angriffsfläche automatisch halbiert.
Nach dem Einzug: die zweite Welle
Mit der Schlüsselübergabe ist das Thema nicht erledigt. Der Einzug löst eine zweite Datenerhebungswelle aus: Energieanbieter, Internetanbieter, Hausratversicherung, Adressänderung, eventuell Hausverwaltung.

Einige einfache Schutzmechanismen:
- Die Adressänderung verbreitet sich nicht automatisch. Der Online-Dienst der Regierung erlaubt es, die Empfängerorganisationen gezielt auszuwählen. Haken Sie nicht aus Bequemlichkeit alles an.
- Der Hausratversicherungsvertrag erfordert bei einem Standardtarif weder eine Aufstellung Ihrer Wertgegenstände noch Innenaufnahmen – diese Angaben sind nur bei speziellen Deckungen relevant, und Sie können sie in einem digitalen Dokumententresor bei sich behalten, statt sie vorab zu übermitteln.
- Der Briefkasten bleibt eine physische Schwachstelle: Post von Energieanbieter, Bank und Behörden trifft dort mit dem exakten Namen ein. Ein normgerecht gesicherter Briefkasten und ein Aktenvernichter mit Kreuzschnitt für nicht aufzubewahrende Schreiben schließen den Kreis dort, wo viele ihn vergessen.
- Das Übergabeprotokoll ist das einzige Dokument, bei dem Vollständigkeit Sie schützt: Fotografieren Sie alles, versehen Sie es mit Zeitstempel, bewahren Sie eine eigene Kopie auf. Das ist die Unterlage, die Ihnen einen ungerechtfertigten Abzug von der Kaution erspart.
Zusammenfassung: die Checkliste für umsichtige Bewerber
| Phase | Reflex | Ziel |
|---|---|---|
| Vor dem Kontakt | Eigene E-Mail-Adresse und Telefonnummer | Die Suche vom übrigen digitalen Leben trennen |
| Erster Austausch | Kurzprofil ohne Anhang | Die Besichtigung bekommen, ohne die Identität preiszugeben |
| Nach der Besichtigung | Unterlagen mit Wasserzeichen, unnötige Daten geschwärzt | Zweckentfremdung begrenzen |
| Unzulässige Forderung | Höfliche schriftliche Ablehnung unter Verweis auf Dekret 2015-1437 | Die Grenze setzen, ohne den Kontakt abzubrechen |
| Nach der Entscheidung | DSGVO-Löschungsantrag | Unbefristete Speicherung verhindern |
| Ohne Antwort | Online-Beschwerde bei der CNIL | Eine kollektive Spur schaffen |
Fazit: Knappheit hebt das Recht nicht auf
Das Totschlagargument in einer Schlange von hundert Bewerbern ist das Schweigen: „Wenn es Ihnen nicht passt, sagt der Nächste eben zu." Kurzfristig stimmt das. Über ein ganzes Mieterleben hinweg stimmt es nicht, denn man bewirbt sich Dutzende Male, jede Bewerbung hinterlässt irgendwo eine Kopie, und die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine dieser Ablagen ein schlechtes Ende nimmt, steigt mit jeder Übermittlung.
Das Dekret von 2015 wurde nicht geschrieben, um Vermieter zu ärgern. Es wurde geschrieben, weil der Gesetzgeber festgestellt hat, dass die Wohnungsnot die Bewerbung in ein grenzenlos übergriffiges Verhör verwandelt. Die Rechtstexte existieren, die Sanktion existiert, das Recht auf Löschung existiert. Was fehlt, ist ihre Anwendung.
Eine Wohnung zu suchen bedeutet 2026, sich lesbar zu machen – das ist das Prinzip eines Bonitätsnachweises. Es bedeutet nicht, auf unbestimmte Zeit für vierzig Gegenüber transparent zu werden, von denen man weder den genauen Namen noch den Server noch die Absichten kennt. Zwischen beidem liegt ein beträchtlicher Spielraum. Er besteht aus wenigen Minuten Vorbereitung pro Bewerbung.



