Einleitung: die Ablehnung ohne Begründung
Sie beantragen einen Autokredit über 9.000 Euro. Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, nie einen Zahlungsvorfall, Ihre Rücklagen decken drei Monatsgehälter. Drei Tage später eine höfliche E-Mail: „Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sehen wir uns nicht in der Lage, Ihrem Antrag zu entsprechen." Kein Grund. Kein Ansprechpartner. Keine Erklärung, wenn Sie anrufen – außer der Standardformel: „Das macht das System."
Dieses System hat einen Namen: Scoring. Eine Kennzahl, von einem Algorithmus berechnet, aus Dutzenden Variablen: Ihrer Kontohistorie, Ihren eigenen Angaben, öffentlichen Registern und mitunter externen Quellen. Diese Kennzahl wird Ihnen nie von sich aus mitgeteilt. Sie entscheidet dennoch über Ihren Zugang zum Kredit, den Preis Ihrer Versicherung, das Limit Ihrer Karte, die Bearbeitungsdauer Ihrer Überweisung – und in manchen Fällen über die schlichte Kündigung Ihres Kontos.

Die gute Nachricht: Anders als in anderen Ländern reguliert Frankreich diese Praktiken streng. Die DSGVO, das französische Datenschutzgesetz (loi Informatique et Libertés) und der Code monétaire et financier geben Ihnen konkrete Rechte – man muss allerdings wissen, dass es sie gibt, und wie man sie geltend macht. Dieser Leitfaden nimmt Inventur: Was wird über Sie gespeichert, was ist legal, und was können Sie tatsächlich tun?
Was Ihre Bank wirklich über Sie weiß
Die Daten, die Sie selbst angeben
Die Basis sind Ihre eigenen Angaben: Identität, Adresse, Familienstand, Beruf, Einkommen, Vermögen. Seit den Pflichten zur Geldwäschebekämpfung (europäische LCB-FT-Richtlinien, umgesetzt in den Artikeln L. 561-1 ff. des Code monétaire et financier) müssen Banken zudem regelmäßig die „Kundenkenntnis" aktualisieren – daher diese Fragebogenkampagnen, in denen nach der Herkunft Ihrer Mittel oder Ihrem steuerlichen Wohnsitzland gefragt wird. Diese Pflichten sind real und durchsetzbar: Eine Antwortverweigerung kann rechtmäßig zur Kontoschließung führen.
Die Daten, die Sie unbewusst erzeugen
Das ist die reichhaltigste und zugleich unsichtbarste Schicht. Jede Kontobewegung hinterlässt eine auswertbare Spur:
- Der Verwendungszweck von Überweisungen und Lastschriften: Name des Empfängers, des Arbeitgebers, der Krankenzusatzversicherung, des Vermieters, des Telefonanbieters. Ein einziger Kontoauszug erlaubt es, Ihren Arbeitsplatz, Ihre Wohnung, Ihre Stammapotheke, Ihre Abonnements und Ihre familiäre Situation zu rekonstruieren.
- Die Geolokalisierung von Kartenzahlungen: Händler, Stadt, Uhrzeit. Über zwölf Monate hinweg zeichnet das Ihre Wege, Ihre Gewohnheiten, Ihre Urlaube nach.
- Regelmäßigkeiten und Brüche: ein Gehalt, das ausbleibt, eine Miete, die steigt, eine wiederkehrende Überziehung am Monatsende. Risikomodelle reagieren weit empfindlicher auf Rhythmusbrüche als auf absolute Beträge.
- Das Verhalten in der App: Login-Frequenz, mehrmaliges Abrufen des Kontostands pro Tag, abgebrochene Überweisungsversuche. Mehrere Institute lassen diese Signale in ihre Modelle zur Erkennung finanzieller Fragilität einfließen.
Die offiziellen Register
Drei von der Banque de France geführte Register wiegen schwer und werden systematisch abgefragt:
| Register | Inhalt | Speicherdauer |
|---|---|---|
| FICP (Register der Rückzahlungsvorfälle bei Privatkrediten) | Nicht bediente Kredite, Überschuldungsverfahren | 5 Jahre bei einem Vorfall, bis zu 7 Jahre bei einem Überschuldungsplan |
| FCC (Zentrales Scheckregister) | Ungedeckte Schecks, Kartenentzug | 5 Jahre, Löschung nach Regulierung möglich |
| FNCI (Nationales Register unregelmäßiger Schecks) | Gestohlene Schecks, geschlossene Konten | Variabel |
Ein oft übersehener, entscheidender Punkt: Diese Register sind für Sie selbst kostenlos einsehbar. Die Banque de France stellt ein Zugangsverfahren online und in der Filiale bereit, gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Vor jedem größeren Kreditantrag erspart eine Prüfung des eigenen Eintrags böse Überraschungen – ein fehlerhafter Eintrag nach einem beigelegten Streitfall ist keine Seltenheit.
Scoring: wie es tatsächlich funktioniert
Ein statistisches Modell, kein Urteil
Ein Kredit-Score ist das Ergebnis eines Modells, das an Hunderttausenden vergangener Fälle trainiert wurde. Es schätzt eine Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von Variablen, die historisch mit diesem Ausfall korrelieren: Dauer der Bankbeziehung, Einkommensstabilität, Verschuldungsquote, Zahl laufender Kredite, Vorfallshistorie, mitunter Art des Arbeitsvertrags oder Branche.
Der Algorithmus „versteht" nichts von Ihrer Lage. Er wendet Korrelationen an. Genau deshalb reguliert das Recht seinen Einsatz: Eine statistische Korrelation, die auf Bevölkerungsebene gültig ist, kann auf ein Individuum angewandt zutiefst ungerecht sein.
Was in Frankreich verboten ist
Entgegen einer hartnäckigen Annahme gibt es in Frankreich keinen universellen „Kredit-Score" nach US-Vorbild – etwa vom Typ FICO –, den jeder Gläubiger abrufen könnte. Die Einrichtung eines Positivregisters mit sämtlichen laufenden Krediten aller Franzosen wurde 2014 vom Conseil constitutionnel verworfen (Entscheidung zum Gesetz Hamon), mit der Begründung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privatlebens. Jedes Institut berechnet daher seinen eigenen Score, auf Basis seiner eigenen Daten.
Als Entscheidungsvariablen sind zudem untersagt:
- die tatsächliche oder vermutete ethnische Herkunft, die Religion, politische Meinungen, die sexuelle Orientierung, die Gesundheit (sogenannte sensible Daten, Artikel 9 DSGVO);
- der Wohnort als diskriminierendes Kriterium – die als Redlining bekannte Praxis, die der Défenseur des droits als Diskriminierung ahndet;
- eine Schwangerschaft oder die familiäre Situation, um den Kreditzugang einzuschränken.
Das Recht, das alles verändert: Artikel 22 DSGVO
Das ist das wirkmächtigste und am wenigsten genutzte Instrument. Artikel 22 DSGVO bestimmt, dass Sie das Recht haben, keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in erheblicher Weise beeinträchtigt.
Eine Kreditablehnung fällt exakt in diesen Bereich. Bleibt die Entscheidung automatisiert (was das Gesetz im Rahmen eines Vertrags erlaubt), behalten Sie drei ausdrückliche Rechte:
- Das Eingreifen einer Person seitens des Verantwortlichen zu erwirken.
- Ihren Standpunkt darzulegen und Elemente einzubringen, die das Modell nicht berücksichtigt hat.
- Die Entscheidung anzufechten und eine Erklärung zur zugrunde liegenden Logik zu erhalten.
Die CNIL hat mehrfach betont, dass die Erklärung verständlich sein muss: Das Institut ist nicht verpflichtet, den Code seines Modells offenzulegen, muss aber die verwendeten Datenkategorien und die allgemeine Gewichtung der Kriterien benennen. „Das war der Algorithmus" ist keine zulässige Antwort.

Versicherungen: die zweite Front
Die Versicherungsbranche betreibt ein noch feineres Profiling, weil sie strukturell auf der Bewertung individueller Risiken beruht.
Die Tarifsegmentierung
Zwei Fahrern mit identischen Angaben können Tarife angeboten werden, die um 40 % auseinanderliegen – auf Basis von Verhaltensvariablen: Abstellgemeinde, angegebene Jahreskilometer, Führerscheindauer, Zahlungsweise, Abschlusskanal. Manche „Pay how you drive"-Angebote gehen weiter und installieren eine Telematik-Box oder eine App, die Beschleunigungen, Bremsmanöver und Fahrzeiten misst. Der versprochene Rabatt ist real; die Gegenleistung ebenfalls: Sie überlassen ein lückenloses Fahrtenbuch Ihrer Bewegungen.
Vor Abschluss eines solchen Vertrags sollte man die Klausel zur Datenspeicherung lesen und prüfen, was bei Kündigung mit der Historie geschieht. Die CNIL hat mehrere Empfehlungen zu diesen Systemen veröffentlicht und dabei betont, dass die Einwilligung zwingend freiwillig und widerrufbar sein muss.
Das Recht auf Vergessenwerden in der Restschuldversicherung
Ein bedeutender, kaum bekannter Fortschritt: Das Gesetz Lemoine vom 28. Februar 2022 hat den Gesundheitsfragebogen für Immobiliendarlehen unter 200.000 Euro pro versicherter Person abgeschafft, sofern die Rückzahlung vor dem 60. Geburtstag des Darlehensnehmers endet. Zudem wurde die Frist für das Recht auf Vergessenwerden bei Krebserkrankungen auf fünf Jahre nach Abschluss der Therapie verkürzt.
Konkret heißt das: In diesen Fällen hat der Versicherer nicht das Recht, Sie nach Ihrem Gesundheitszustand zu fragen oder irgendwelche medizinischen Daten zu erheben. Jede außerhalb dieses Rahmens gestellte Frage ist rechtswidrig und kann der CNIL oder der ACPR gemeldet werden.
Sieben konkrete Maßnahmen, um die Kontrolle zurückzugewinnen
1. Das Auskunftsrecht ernsthaft ausüben
Das Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO) wird per einfachem Schreiben oder Formular gegenüber dem Datenschutzbeauftragten (DPO) des Instituts geltend gemacht, dessen Kontaktdaten zwingend in der Datenschutzerklärung stehen. Die Antwort ist binnen eines Monats geschuldet.
Verlangen Sie ausdrücklich, in einem einzigen Schreiben:
- eine Kopie sämtlicher Sie betreffender Daten;
- Auskunft über das Bestehen einer automatisierten Profilbildung und die zugrunde liegende Logik;
- die Empfänger oder Empfängerkategorien der Daten;
- die angewandten Speicherfristen.
Ein Einschreiben mit Rückschein liefert ein sicheres Datum – nützlich, falls Sie später die CNIL anrufen. Ein Korrespondenzbuch für Behördenpost, in dem Sie Versanddaten, Einschreibenummern und Fristen festhalten, macht aus verstreuten Schritten eine belastbare Akte.
2. Die Register der Banque de France vor jedem Antrag prüfen
Tun Sie das grundsätzlich vor einem Immobilienkredit, einem Bankwechsel oder einem Mietantrag mit Bürgschaft. Eine alte, falsch erfasste Regulierung lässt sich in wenigen Wochen korrigieren – aber nicht in drei Tagen.
3. Die eigenen Geldflüsse trennen
Das Prinzip ist dasselbe wie bei digitalen Identitäten: nicht alles an einer Stelle bündeln. Ein Hauptkonto für Einkünfte und Fixkosten, ein Zweitkonto bei einem anderen Institut für laufende Ausgaben und Online-Einkäufe, eine Karte mit systematischer Autorisierung oder eine Prepaid-Karte für Einzelzahlungen bei Händlern, die Sie nicht kennen. So verfügt kein Institut über den vollständigen Überblick.
Eine Geldbörse mit RFID-Blocker begrenzt zudem das opportunistische Auslesen kontaktloser Karten in überfüllten Verkehrsmitteln – ein marginales Risiko, aber das Zubehör kostet fast nichts.
4. Marketing-Einwilligungen schon bei der Kontoeröffnung verweigern
Die Formulare zur Geschäftsanbahnung enthalten fast immer Kästchen zur Nutzung der Daten für Werbezwecke oder zur Weitergabe an Tochtergesellschaften und Partner. Diese Einwilligungen sind vom Vertrag getrennt: Ihre Verweigerung kann eine abgelehnte Kontoeröffnung rechtlich nicht rechtfertigen. Sie sind jederzeit widerrufbar, auch noch Jahre später.
5. Bar zahlen, wo es sinnvoll ist
Bargeld bleibt das einzige nicht nachverfolgbare Zahlungsmittel, und seine Annahme ist in Frankreich für alltägliche Transaktionen weiterhin verpflichtend, bis zu einer Grenze von 1.000 Euro zwischen einem Gewerbetreibenden und einer in Frankreich ansässigen Privatperson. Es geht dabei nicht ums Verschleiern, sondern um Verhältnismäßigkeit: Ihre Apotheke, Ihre Buchhandlung oder Ihre Vereinsspende haben in keiner Marketingdatenbank etwas verloren.
6. Dokumentieren und archivieren
Bankstreitigkeiten gewinnt man mit Belegen. Bewahren Sie Schreiben, Screenshots und Antworten auf. Ein tragbarer Dokumentenscanner oder schlicht eine Scan-App erlaubt es, Kontoauszüge und Korrespondenz in einem verschlüsselten Ordner abzulegen – außerhalb der Cloud des betreffenden Instituts. Eine verschlüsselte externe Festplatte erfüllt diesen Zweck bestens für Archive, die nicht über einen Drittanbieter laufen sollen.
7. Eskalieren können
Die Reihenfolge lautet:
- Der Kundenservice, schriftlich.
- Die Beschwerdestelle des Instituts, deren Kontaktdaten zwingend in den AGB stehen.
- Der Bank- oder Versicherungsombudsmann, kostenlos, anrufbar nach zwei Monaten ohne zufriedenstellende Antwort.
- Die CNIL für alles, was personenbezogene Daten, Profiling oder die Verweigerung der Rechtsausübung betrifft.
- Die ACPR (Aufsichts- und Abwicklungsbehörde) für Geschäftspraktiken.
- Die Banque de France für das Recht auf ein Konto: Bei Ablehnung einer Kontoeröffnung kann sie von Amts wegen ein Institut benennen, das Ihnen die Basisbankdienstleistungen bereitstellen muss (Artikel L. 312-1 des Code monétaire et financier).

Der Sonderfall der Kontokündigung
Der „bankmäßige Ausschluss" – die einseitige Kündigung ohne ausdrückliche Begründung – hat mit der Verschärfung der Geldwäschepflichten (LCB-FT) zugenommen. Banken dürfen einen Girokontovertrag kündigen, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten bei Privatpersonen. Sie müssen dies nicht begründen, außer wenn das Konto im Rahmen des Rechts auf ein Konto eröffnet wurde.
Was geschützt bleibt:
- Die Kündigungsfrist muss eingehalten und schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Guthaben gehören Ihnen und müssen ausgezahlt werden.
- Das Recht auf ein Konto besteht fort: Niemandem dürfen in Frankreich ein Girokonto und die Basisbankdienstleistungen verwehrt werden.
Wenn die Kündigung mit einem automatisierten Risikoprofil zusammenzuhängen scheint, wird Artikel 22 DSGVO erneut zum Ansatzpunkt: Fragen Sie schriftlich, ob die Entscheidung auf einer automatisierten Verarbeitung beruht, und verlangen Sie das Eingreifen einer Person.
Wo der Regler stehen sollte
Es geht nicht darum, außerhalb des Finanzsystems zu leben – das ist unmöglich und im Übrigen der sicherste Weg, Aufmerksamkeit zu erregen. Es geht darum, Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen:
Eine Bank muss wissen, ob Sie zurückzahlen können. Sie muss nicht wissen, zu welcher Apotheke Sie gehen, welchem Verein Sie spenden oder um welche Uhrzeit Sie Ihren Kontostand abrufen.
Die praktischen Hebel lassen sich auf drei Reflexe verdichten: trennen, was sich trennen lässt, regelmäßig die Sie betreffenden Register prüfen, und grundsätzlich schreiben statt telefonieren. Ein griffbereites allgemeinverständliches Buch zum Datenschutzrecht erspart es, bei jedem Streitfall bei null anzufangen – die DSGVO ist lesbarer, als sie scheint, sobald man ihre Struktur kennt.
Und wenn eine heikle Frage an eine Stelle zu richten ist, eine Auskunft eingeholt werden soll, ohne einen Vorgang auf den eigenen Namen zu eröffnen, oder eine Information übermittelt werden muss, ohne dass die persönliche Nummer zum Schlüssel einer weiteren Datei wird, behalten von der eigenen Identität entkoppelte Kontaktkanäle ihren vollen Nutzen. Das Prinzip bleibt konstant: die notwendige Information geben, nie die verfügbare.
Zum Mitnehmen
- In Frankreich gibt es keinen nationalen Kredit-Score; jedes Institut berechnet seinen eigenen, auf Basis seiner eigenen Daten.
- Die Register FICP, FCC und FNCI der Banque de France können von den betroffenen Personen kostenlos eingesehen werden.
- Artikel 22 DSGVO eröffnet bei einer nachteiligen automatisierten Entscheidung ein Recht auf menschliches Eingreifen und auf Erklärung.
- Das Gesetz Lemoine von 2022 hat den Gesundheitsfragebogen für zahlreiche Immobiliendarlehen abgeschafft.
- Das Recht auf ein Konto sichert einen Mindestzugang zu Bankdienstleistungen, auch nach einer einseitigen Kündigung.
- Die eigenen Geldflüsse auf mehrere Institute zu verteilen, bleibt die wirksamste und einfachste Maßnahme.



